Die staatliche Wirtschaftsförderung in den USA ist vielfältig und gilt in der Regel auch für ausländische Unternehmen, die in den USA investieren möchten. Sowohl die Zentralregierung als auch vor allem die einzelnen Bundesstaaten, Kreise und Gemeinden verfügen über eine breite Palette an Förderinstrumenten, welche noch durch Angebote weiterer Akteure wie Versorgungsunternehmen ergänzt werden, z.B. in Form vergünstigter Energieverträge. Alle Akteure in der US-Wirtschaftsförderung zusammen werden als „EDOs“, Economic Development Organizations, bezeichnet.
Die zur Verfügung stehenden Programme unterscheiden sich nach der Art des Projekts und weiteren Faktoren und sind nicht selten auch das Ergebnis individueller Vereinbarungen mit den beteiligten EDOs.

 

1) Zuschüsse und Förderdarlehen
Auf der Homepage der staatlichen Initiative „SelectUSA“ finden Unternehmen umfassende Informationen zum US-Markt sowie den wichtigsten Anlaufstellen. Unter anderem werden auch nationale, branchenspezifischen Förderprogramme vorgestellt, wie etwa für die Chemie- oder die Agrar- und Ernährungsindustrie. Weitere Details finden Sie hier.

Die Datenbank grants.gov der US-Bundesregierung beinhaltet derzeit fast 2.000 nationale Zuschussprogramme und ermöglicht Unternehmen eine strukturierte Suche. So können Programme unter anderem nach dem Antragstellerkreis, der zuständigen Behörde oder dem Förderthema gefiltert werden. Auch ein gezielter Vergleich der Förderangebote zweier Bundesstaaten ist möglich.
Die U.S. Small Business Administration (SBA) ist eine US-Bundesbehörde, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Die Förderung erfolgt insbesondere in Form der Besicherung von Darlehen, aber auch andere Finanzierungsarten werden angeboten. Eine Übersicht dieser speziellen KMU-Programme finden Sie hier.

2) Steuervergünstigungen
Steuerliche Anreize setzen in den USA insbesondere die Bundesstaaten und lokalen Regierungen. Deshalb können u.a. Körperschafts-, Umsatz- und Grundsteuern regional stark variieren. Ist ein bestimmtes Vorhaben zudem aufgrund der Höhe der Investition und/oder der Zahl der geplanten Jobs besonders attraktiv, besteht häufig die Möglichkeit mit den beteiligten EDOs über weitere Steuergutschriften, -rabatte und -erstattungen zu sprechen. Für den Investor ist es dann wichtig, den Wert der angebotenen Steuervergünstigungen richtig einschätzen und quantifizieren zu können.
Die staatliche Initiative „SelectUSA“ bietet eine separate Datenbank mit allen auf Bundessaatenebene angebotenen Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Steuervergünstigungen. Steuervergünstigungen lassen sich dabei nochmal nach Steuergutschriften („tax credit“) und Steuerbefreiungen („tax exemption“) filtern. Zu der interaktiven Karte gelangen Sie hier.

3) Besonderheiten
Der Investor Guide von „SelectUSA“ bietet Unternehmen eine gute Übersicht über den gesamten Investitionsprozess in den USA. Von Fragen der Immigration, über die Standortwahl bis zu Fördermöglichkeiten werden dabei viele relevante Fragen adressiert und insbesondere auch der Weg zum maßgeschneiderten „Incentive Package“ der EDOs anschaulich beschrieben. Durch den im August 2022 von US-Präsident Joe Biden unterzeichneten Inflation Reduction Act („IRA“) wird seitens der US-Regierung künftig ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung von klimafreundlichen Technologien gelegt, wofür rund 369 Milliarden US-Dollar über zehn Jahre zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Gesetzes ist zum einen die Erreichung der US-amerikanischen Klimaschutzziele, zum anderen der Aufbau von Produktionskapazitäten für grüne Technologien in den USA. Schwerpunktmäßig setzt die US-Regierung dabei auf Steuergutschriften, u.a. für die Investition in Fertigungsstätten in der Solar-, Wind- oder Batterieindustrie oder auch die einheimische Erzeugung von klimafreundlichem Wasserstoff („production tax credit“). Das Weiße Haus hat ein Guidebook zum IRA veröffentlicht. Der Erlass der Durchführungsbestimmungen für die verschiedenen Bestandteile des IRAs durch die US-Bundesbehörden steht noch aus. Anfang Februar stellte die EU-Kommission „The Green Deal Industrial Plan“ als Reaktion auf den IRA vor.

Sie planen den Schritt in die USA? Sprechen Sie gerne die EU-und Außenwirtschaftsförderung der NRW.BANK an, die Sie kostenfrei und individuell über passende Förderinstrumente berät:

Dr. Klaus-Hendrik Mester
E-Mail: klaus-hendrik.mester@nrwbank.de
Tel.: 0211 91741 6622

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